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Der Weg zum Bio-Betrieb

Bio-Landwirte sind ein wichtiger Teil der Lösung für die Herausforderungen, die unsere heutige Gesellschaft für zukünftige Generationen bewältigen muss. Denn regionale, naturbelassene Lebensmittel tragen entscheidend dazu bei, dass die Umwelt geschont wird.

Die Umstellung eines Betriebs auf biologische Landwirtschaft folgt einem straffen Zeitplan und erfordert finanzielle Ressourcen. Arbeitszeitbedarf und eventuelle Arbeitsspitzen müssen bereits im Vorfeld der Umstellung realistisch eingeschätzt werden, ebenso wie alle Möglichkeiten zur Vermarktung.

Die EIP-AGRI – Europäische Innovationspartnerschaften zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität und Nachhaltigkeit – zeigt in der Broschüre „Ökologischer Landbau: Innovative Ansätze zur Unterstützung der Umstellung“ Beispiele, wie eine erfolgreiche Umstellung auf den ökologischen Landbau erreicht werden kann. Auch werden Plattformen und Projekte vorgestellt, die auf eine stärkere ökologische Wertschöpfungkette hinarbeiten.

Die 5-Punkte-Checkliste: So funktioniert’s!

Eine Grundvoraussetzung ist, dass der umstellungsinteressierte Betrieb* wirtschaftlich gesund dasteht, denn die Gewinnsituation verschlechtert sich in einer ersten Phase möglicherweise und diese Einbußen sollen zum Teil durch eine höhere Subvention (Bio-Prämie) in der Umstellungszeit aufgefangen werden. Bei einer geplanten Umstellung sollten weitere fünf Punkte möglichst früh im Entscheidungsprozess bedacht werden:

1. Der Betriebsleiter muss in der Umstellungszeit bereits nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung wirtschaften, die erzeugten Produkte können aber über einen bestimmten Zeitraum nur konventionell vermarktet werden:

  • Anbauflächen von Ackerkulturen müssen mindestens während 2 Jahren ab der ersten Aussaat nach ökologischen Richtlinien kultiviert werden;
  • bei Grünland sowie mehrjährigen Futterkulturen gilt ebenfalls eine Frist von mindestens 2 Jahren vor der Verwendung;
  • bei Dauerkulturen (Obstbau, Weinbau) erhöht sich der Umstellungszeitraum auf 3 Jahre nach der letzten konventionellen Ernte;
  • bei Tierhaltung gilt ab Beginn der Umstellung ebenfalls die Dauer von 2 Jahren;
  • Tiere, die während oder nach der Umstellungszeit zugekauft wurden, unterliegen je nach Tierart und Nutzungsrichtung festgelegten Umstellungszeiten.

Eine Verkürzung der Umstellungszeiten kann unter bestimmten Umständen angefragt werden, muss aber nicht gewährt werden.

2. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel zieht oftmals eine Ertragsreduktion nach sich.

3. Der Arbeitszeitbedarf kann sich, je nach Produktion und im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft, erhöhen oder verringern:

  • biologischer Getreideanbau reduziert das Arbeitsvolumen,
  • biologischer Gemüseanbau ist sehr viel arbeitsintensiver.

4. Investitionen sind für die Erfüllung der EU-Öko-Verordnung oft unumgänglich: zum Beispiel für Neu- und Umbauten in der Tierhaltung, veränderte Lagerkapazitäten oder den Bau von Verarbeitungsstrukturen.

5. Die Wahl des passenden Absatzweges hängt vom Produkt sowie von den betrieblichen Rahmenbedingungen ab:

  • Direktvermarktung an den Endkunden über Hofladen, Marktstand und Lieferservice erzielt gute Preise mit hoher Kundenbindung, ist aber sehr zeitintensiv;
  • Verkauf an den Großhandel ermöglicht eher größere Vermarktungsmengen unter Nutzung von zeitsparenden Techniken (hoher Spezialisierungsgrad);
  • eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel und/oder mit regionalen Verarbeitern kann finanzielle Sicherheit bieten;
  • Gastronomie und Großküchen sind oft langfristig an lokalen Bio-Lebensmitteln interessiert;
  • Erzeugergemeinschaften sind ein alternativer Partner für einen erfolgreichen Absatz von Produkten wie Getreide, Gemüse, Obst, Milch, Fleisch oder Wein.

*Wollen Sie sich schon im Vorfeld der Umstellung Ihres Betriebs kompetent beraten lassen? Das „Institut fir biologësch Landwirtschaft an Agrarkultur Luxemburg“ (IBLA) hat im Dezember 2020 einen „Newsletter Spezial Beratung“ verschickt.

Förderprogramme

Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU hat als erklärtes Ziel die Verbreitung der biologischen Landwirtschaft sowie des biologischen Anbaus von Wein, Obst und Gemüse. Rund 26,3% der Gelder für die Förderprogramme stellte der EU-Haushalt über den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) in den Jahren 2014 bis 2020 für Luxemburg bereit. Der Luxemburger Staat steuerte 73,6% an Mitteln über den „Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture” (FOESA) bei.

Mit dem Antrag zur Förderung* reichen Landwirte und Winzer ein Dossier ein, in dem sie vorweisen, dass sie die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung ihres Betriebs als Bio-Hof erfüllen. So erreichen sie eine höhere Punktezahl für die Einstufung ihrer Projekte und bekommen mehr Fördergelder. Nach der Genehmigung ihres Antrags bestätigen sie jährlich die Erfüllung der damit verbundenen Verpflichtungen. Die Fristen für den ersten Förderantrag sowie für die Bestätigungen laufen jeweils bis zum 30. September vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme respektive des Vorjahres. Erteilt das Ministerium eine Genehmigung, beginnt der fünfjährige Verpflichtungszeitraum am 1. November des Kulturjahres, für das der Antrag gestellt wurde, und endet nach fünf Jahren am 31. Oktober.

Die regelmäßige Kontrolle der Betriebe garantiert Transparenz und die Einhaltung der ökologischen Qualitätsanforderungen.

*Eine detaillierte Zusammenstellung der aktuellen Förderprogramme finden Sie hier.

Fördervoraussetzungen

Hauptberufliche und nebenberufliche Betriebsinhaber müssen auf ihrem Hof drei Bedingungen* erfüllen, um prämienberechtigt zu sein:

  • für die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Luxemburg gilt eine Mindestgröße von
    3 ha: für landwirtschaftlich genutzte Flächen
    0,5 ha: für Baumschulen
    0,25 ha: für Freilandgemüseflächen
    0,1 ha: für weinbaulich genutzte Flächen
    0,3 ha: für Obstbauflächen
  • auf der gesamten Betriebsfläche müssen die Verpflichtungen der erweiterten Konditionalität eingehalten werden
  • die Betriebe werden während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren biologisch bewirtschaftet

Höhe der Prämien

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen, einschließlich Weinbau-, Obstbau-, Feld- und Unterglasgemüseflächen:

Prämie Euro/Hektar

Grünland 300 Euro/ha pro Jahr (+100 Euro während 3 Umstellungsjahren)
Ackerland 300 Euro/ha pro Jahr (+150 Euro während 3 Umstellungsjahren)
Kartoffelanbau 550 Euro/ha pro Jahr (+150 Euro während 3 Umstellungsjahren)
Freilandgemüsebau, Wein- und Obstbau nicht im Ertrag 1.150 Euro/ha pro Jahr (+850 Euro während 3 Umstellungsjahren)
Unterglasgemüsebau, Wein- und Obstbau im Ertrag 1.500 Euro/ha pro Jahr (+1.000 Euro während 3 Umstellungsjahren)

*Detaillierte und laufend aktualisierte Informationen über weitere Bestimmungen und Verpflichtungen finden Sie auf dem Landwirtschaftsportal des Luxemburger Landwirtschaftsministeriums.