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08/02/2023

Eine nachhaltige Ernährung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln in den kommunalen Strukturen der Gemeinschaftsverpflegung, das sind Ziele, die das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit den Gemeinden verfolgt. Zu diesem Zweck hat das Ministerium eine Zusatzklausel ausgearbeitet, die die Gemeinden in ihr Lastenheft für die Gemeinschaftsgastronomie integrieren können und bietet kostenlose und maßgeschneiderte Kurse für das verantwortliche Küchenpersonal an. Interessierte Gemeinden können sich per E-Mail an bio@ma.etat.lu oder antigaspi@ma.etat.lu für diese Weiterbildungen anmelden.

Die Zusatzvereinbarung bezieht sich sowohl auf den nationalen Aktionsplan PAN-Bio 2025 als auch auf die Kampagne: „Zusammen gegen die Lebensmittelverschwendung“ und beinhaltet folgende Punkte:

  • 50 % der in den Küchen verarbeiteten Produkte stammen aus der Luxemburger Landwirtschaft – davon 2/5 aus Bio- und 3/5 aus lokaler Produktion, hierbei wird Lebensmitteln aus Umstellungsbetrieben der Vorzug gegeben.
  • Die „bio-lokalen“ und „lokalen“ Produkte werden auf der Speisekarte hervorgehoben.
  • Zwei Mal pro Jahr werden während drei Wochen die in Küche und Restaurant verschwendeten Lebensmittel gewogen.
  • Die in der Küche übriggebliebenen Lebensmittel werden in anderen Gerichten verwendet, dies gemäß einer internen Prozedur und der geltenden Hygienevorschriften.

In den Kursen erfährt das Küchenpersonal, wie es Schritt für Schritt diese vier Maßnahmen umsetzen kann.